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Informationen |
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Kraftfahrerinformationen
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Was ist wirklich neu an der Hauptuntersuchung
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was-ist-wirklich-neu-hu.pdf |
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Abgasuntersuchung an Krafträdern
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Der Untersuchungspflicht für die AUK unterliegen alle HU-pflichtigen motorisierten Krafträder, mit 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Als erstes zu berücksichtigenes Erstzulassungsdatum ist der 1. Januar 1989 festgeschrieben. Neben den Zweirädern, für die die vorgenannten Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ("Trikes") und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW ("Quads") und den vorgenannen Kriterien von der Untersuchuchspflicht betroffen. |
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Rückdatierung entfällt am 01.07.2012
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Bisher war es so, dass bei einer überzogenen Hauptuntersuchung in den meisten Bundesländern auf das |
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Verlust von HU- bzw. AU-Bericht, was nun?
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Verlust des Untersuchungsberichtes und/oder Prüfbescheinigung |
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Aufbewahrungsfrist von HU-Berichten
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Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes |
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Bußgeldkatalog
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Verwarnungs- und Bussgeld bei Überschreitung der Vorführfrist |
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